Text- größeo+

Der Alleinvermittlungsauftrag

Beim Alleinvermittlungsauftrag gehen Sie als Auftraggeber (Verkäufer) weitergehende Verpflichtungen ein als beim schlichten Vermittlungsauftrag: Sie binden sich damit für einen bestimmten Zeitraum an einen einzigen Makler.

Während der Laufzeit sind Ihnen praktisch die Hände gebunden - Sie dürfen keinen anderen Makler einschalten und werden zumeist auch provisionspflichtig, wenn Sie selber einen Käufer finden. Auch hier ist es wichtig, dass neben der Provisionshöhe auch Ihre Mindestbedingungen (vor allem der Mindestkaufpreis) für einen Verkauf schriftlich festgehalten werden.  

Anders als beim schlichten Vermittlungsauftrag ist der Makler hier verpflichtet  Vermittlungstätigkeiten zu entfalten. Alleinvermittlungsaufträge sind nur in Schriftform zulässig. Bei privaten Verkäufern, die dem Makler gegenüber als Konsumenten gelten, darf die Laufzeit eines Alleinvermittlungsauftrages höchstens sechs Monate betragen (außer es liegen ganz besondere Umstände vor, die eine längere Bindungsdauer erforderlich machen). Während der Bindungsdauer sind Alleinvermittlungsaufträge nur bei schweren Pflichtverstößen des Maklers kündbar. Zumeist wird mit dem schriftlichen Alleinvermittlungsauftrag auch gleich vereinbart, dass sich dieser Auftrag nach Zeitablauf in einen jederzeit kündbaren, schlichten Vermittlungsauftrag umwandelt.

(Quelle: Immobilien verkaufen - Verein für Konsumenteninformation, Wien)

© 2018 TOPGRUNDSTUECKE - Rudolf Kasper

SCLogin

design by photografx

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.